Verkehrsrecht

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts in Verkehrssachen umfasst ein sehr umfangreiches Arbeitsgebiet:

Verkehrszivilrecht

Hier steht das Schadenersatzrecht im Vordergrund.

Bei jedem Verkehrsunfall entsteht Schaden. Das Spektrum reicht von kleinen Blechschäden bis zum Totalschaden der unfallbeteiligten Fahrzeuge, von leichten bis sehr schweren Verletzungen und leider auch bis zu tödlichen Verletzungen der unfallbeteiligten Personen. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Ansprüchen, die die Unfallbeteiligten gegeneinander haben können. Ergeben sich Probleme aufgrund von Mängeln an dem gekauften oder reparierten Fahrzeug, sind kaufrechtliche und werkvertragsrechtliche Probleme zu lösen.

Verkehrsversicherungsrecht

Jenes befasst sich mit Problemen aus dem Versicherungsvertrag. Diese können im Bereich Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung ebenso auftreten wie im Bereich einer Unfallversicherung, wenn es um vertragliche Ansprüche einer verletzten Person geht. Auch können Probleme mit der Auslegung eines Rechtsschutzvertrages entstehen.

Verkehrstrafrecht/ Bußgeldsachen

Verkehrsverwaltungsrecht

Dieses befasst sich vornehmlich mit dem Recht der Fahrerlaubnis. Das „Mehrfachpunktesystem“ und „MPU“, die medizinisch-psychologische-Untersuchung, stellen dabei wohl die häufigsten Bereiche dar, in denen Inhaber von Fahrerlaubnissen mit Verwaltungsbehörden zu tun haben werden.

Bei dem „Mehrfachpunktesystem“ handelt es sich um ein mehrstufiges „Sanktionssystem“ der Fahrerlaubnisbehörden. Die letzte Konsequenz ist die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Erreichen von 8 Punkten.

Eine medizinische oder medizinisch-psychologische-Untersuchung wird von den Führerscheinbehörden gefordert, wenn die Fahrerlaubnisbehörde überprüft, ob ein Fahrerlaubnisinhaber noch geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, oder ob ein Antragsteller nach vorherigem Entzug seine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedererlangt hat.