Handels- und Gesellschaftsrecht

Als Unternehmer stellen Sie den gleichen Anspruch auf kompetentes Handeln und Einsatzfreudigkeit an Ihre Rechtsberatung wie an sich selbst. Uns ist die Komplexität unternehmerischer Problemstellung und ihre existentielle Bedeutung für den Fortbestand des Unternehmens jederzeit bei Ausübung unserer Tätigkeit bewußt. Dabei geht es uns nicht nur um die Vertretung des Unternehmens nach außen, sondern auch um die Schaffung und Erhaltung einer funktionstüchtigen und einvernehmlichen Binnenstruktur.

Betreuung und Beratung bei der Existenzgründung
Anfertigung und Überarbeitung von Gesellschaftsverträgen
Beratung und Betreuung bei der Zusammenführung und Umwandlung von Unternehmen
Vertretung von Gesellschafterinteressen innerhalb des Unternehmens
Ausgleich widerstreitender Interessen innerhalb der Gesellschaft; Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Unternehmens
Beratung im Rahmen des Personalmanagements
Restrukturierung von Unternehmen zur Vermeidung einer Insolvenz
Zusammenführung und Interessenvertretung von Unternehmen
Aufbau eines unternehmerischen Netzwerkes innerhalb der Mandantschaft