Mietverhältnisse bieten oft einen Anlass zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Vertragsparteien. Aufgrund der ständig ändernden Rechtsprechung nehmen die Streitigkeiten stetig zu. Ohne die maßgeblichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Mieterhöhung, Nebenkosten usw. zu kennen, bleibt das Mietrecht unverständlich.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich auf das Pachtrecht, das Wohnraummietrecht und das gewerbliche Mietrecht. Dazu gehört u.a.:
• Fertigung von Mietverträgen
• Durchsetzung von Kündigungen
• Ausarbeitung von Auflösungsverträgen
• Prüfung und Fertigung von Mieterhöhungsverlangen
• Prüfung von Nebenkostenabrechnungen/ Betriebskosten
• Prüfung und Beratung bei Mängelansprüchen und Minderungsbegehren
• Beratung zu Fragen der aktuellen Rechtsprechung
• Vertretung vor Gericht
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Rechtsanwätin Hauschild
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