Bußgeldsachen und Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für eine große Anzahl von Verkehrsteilnehmern Ärger mit Polizei, Verwaltungsbehörden und Gerichten. Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet ist eine Verteidigung gegen die Verhängung von Fahrverboten, eine Verteidigung gegen Eintragungen von Punkten im Verkehrszentralregister und schließlich mittlerweile auch eine Verteidigung gegen – teilweise – sehr hohe Geldbußen.

Die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten weist starke Bezüge zur Verteidigung in Strafsachen auf, was die Kenntnis der jeweiligen Prozessordnungen unabdingbar macht.