Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist schmerzhaft. Erst auf den zweiten Blick wird häufig auch seine existentielle Bedeutung realisiert. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser Situation ein verläßlicher und beratender Begleiter zu sein, der neben der persönlichen Situation des Mandanten immer die Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz im Auge hat. Ebenso sind wir sowohl für kleine wie auch größere Vermögensmasse präventiv beratend tätig, wobei wir neben Ihrer familiären Situation immer die wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen des Ratschlages im Auge haben.
• Durchführung präventiver erbrechtlicher Beratung unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation
• Erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen und unter Berücksichtigung hieraus resultierender steuerlicher Folgen
• Erstellung von Testamenten
• Abstimmung mit dem Notar bei der Erstellung notarieller Testament und Erbverträge
• Beantragung von Erbscheinen und Korrespondenz mit dem Nachlaßgericht und dem Finanzamt
• Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
• Prüfung von Pflichtteilsansprüchen
• Vorbereitung und Durchführung von Nachlaßinsolvenzen