Strafrecht und Strafverfahrensrecht

„Es ist zu betonen, dass der Verteidiger im Rechtsstaat kein systemwidriger, sondern ein bewusst installierter „Störfaktor“ ist, der als Beistand des Beschuldigten die Übermacht des Staates kompensieren und verhindern soll, dass mit dem Beschuldigten „kurzer Prozess“ gemacht wird. Der Verteidiger ist im Rechtsstaat so sinnvoll wie die Bremse im Auto, und dass wir ohne Bremse schneller fahren könnten, ist wirklich kein Argument, auf sie zu verzichten.“

Prof. Dr. Christoph Sowada
Universität Rostock,
Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht